Blaues Band 1. Mai

1. Mai

Yardstickregatta über den ganzen See (alle Klassen), Start 1. Mai um 13 Uhr

Meldungen am 1. Mai ab 10:00 Uhr im Regattabüro
1. Wertungslauf für die Reviermeisterschaft

weitere Infos für Mitglieder

im internen Bereich

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Panneklöpper-Regatta

16. Juni

Yardstick-Regatta Rundkurs

3. Lauf Wertungslauf für die Reviermeisterschaft




Kleiner Wassermann / Tripel Master

folgt

Triple Master Race 2026


Opti-Regatta  für alle Optimisten vom Biggesee

Ausschreibung und Anmeldung

Kleiner Wassermann

Infos folgen

Westfalenpreis der Piraten

5. und 6. September

RR-Regatta

Infos folgen


Auslosung und Teamcup

11. und 12.09., Yardstickregatta

ehemalig Vereinspokal



WSVB Herbstregatta/Absegeln

29. September

Nur für Mitglieder des WSVB

Yardstick-Regatta Rundkurs 1 Lauf


Reviermeisterschaftsläufe

2. Lauf: 30. 05. Waldenburg-Regatta YRCA

4. Lauf: 17. 07. Clubmeisterschaft ASC

5. Lauf: 03. 10. Mettwurst-Cup YCL

Anmeldung zur Regatta

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Haftungsausschluss – Haftungsbegrenzung – Unterwerfungsklausel

1. Ich verpflichte mich, die Wettfahrtregeln Segeln und alle weiteren bei dieser Veranstaltung geltenden Regeln zu beachten.

2. Die Verantwortung für die Entscheidung eines Bootsführers, an einer Wettfahrt teilzunehmen oder sie fortzusetzen, liegt allein bei ihm, er übernimmt insoweit auch die Verantwortung für seine Mannschaft. Der Bootsführer ist für die Eignung und das richtige seemännische Verhalten seiner Crew sowie für die Eignung und den verkehrssicheren Zustand des gemeldeten Bootes verantwortlich. Der Veranstalter ist berechtigt, in Fällen höherer Gewalt oder aufgrund behördlicher Anordnungen oder aus Sicherheitsgründen, Änderungen in der

Durchführung der Veranstaltung vorzunehmen oder die Veranstaltung abzusagen. In diesen Fällen besteht keine

Schadenersatzverpflichtung des Veranstalters gegenüber dem Teilnehmer. Eine Haftung des Veranstalters, gleich aus welchem Rechtsgrund, für Sach- und Vermögensschäden jeder Art und deren Folgen, die dem Teilnehmer während oder im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Veranstaltung durch ein Verhalten des Veranstalters, seiner Vertreter, Erfüllungsgehilfen oder Beauftragten entstehen, ist bei der Verletzung von Pflichten, die nicht Haupt-/bzw. vertragswesentliche Pflichten (Kardinalpflichten) sind, beschränkt

auf Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Bei der Verletzung von Kardinalpflichten ist die Haftung des Veranstalters in Fällen einfacher Fahrlässigkeit beschränkt auf vorhersehbare, typischerweise eintretende Schäden. Soweit die Schadenersatzhaftung des Veranstalters ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, befreit der Teilnehmer von der persönlichen

Schadenersatzhaftung auch die Angestellten – Arbeitnehmer und Mitarbeiter – Vertreter Erfüllungsgehilfen, Sponsoren und Personen, die Schlepp-, Sicherungs-, oder Bergungsfahrzeuge bereitstellen, führen oder bei deren Einsatz behilflich sind, sowie auch alle anderen Personen, denen im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung ein Auftrag erteilt worden ist. Die gültigen Wettfahrtregelnvon World Sailing, die Klassenvorschriften sowie die Vorschriften der Ausschreibung und Segelanweisung sind einzuhalten und werdenausdrücklich anerkannt.” Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

3. Das gemeldete Boot ist mit einer Mindestdeckungssumme von 1,5 Mio € haftpflichtversichert

4. Der Steuermann und sein Vorschoter sind damit einverstanden, dass ihre Daten elektronisch gespeichert,

veröffentlich sowie an die KV, den DSV und weiteren Interessierten Parteien weitergereicht werden. Weiterhin werden die Rechte von Bildern, die während der Veranstaltung gemacht werden an den WSVB übertragen.